• Mahatma Ghandi (1869 – 1948)

    „Wenn du im Recht bist,
    kannst du es dir leisten,
    die Ruhe zu bewahren;
    und wenn du im Unrecht bist,
    kannst du es dir nicht leisten,
    sie zu verlieren.“

    Rechtsanwalt Tobias Pilot

Über mich

»Glück ist, was passiert, wenn Vorbereitung auf Gelegenheit trifft.« — Lucius Seneca

In diesem Sinne beginnt für mich jedes Mandat mit einer gut durchdachten Strategie. Diese beinhaltet die Schritte Zielanalyse, Verhandlungsmacht, Optionenbewertung, Entscheidung und Taktik.

Die Beratung und Vertretung meiner Mandanten erfolgt stets sehr persönlich und in enger gemeinsamer Abstimmung. Meinen Auftrag verstehe ich nicht dahingehend, dass ich kraft meines Fachwissens die aus meiner Sicht richtige Standard-„Medizin“ vorgebe; vielmehr nehme ich meine Mandanten stets mit, wenn ich die passgenaue Strategie für sie entwickle und alle denkbaren Handlungsoptionen bewerte.

Voraussetzung hierfür ist, dass ich meinen Mandanten zunächst den rechtlichen Hintergrund verständlich nahebringe. Hierbei hilft mir meine jahrelange Nebentätigkeit als Referent arbeitsrechtlicher Fortbildungen.

Dabei wird kein Fall „routinemäßig“ abgearbeitet, sondern jedes Mandat ist ein ganz besonderer Einzelfall, der als solcher behandelt zu werden verdient.

Zudem ist kein rechtlicher Fall ein isolierter Einzelfall, sondern eingebettet in einen größeren Kontext. Deshalb biete ich im Rahmen meiner Beratung an, den aktuellen Fall nicht isoliert zu betrachten, sondern auch das „große Bild“ zu sehen und weitere relevante Aspekte in die Strategieplanung miteinzubeziehen.

Schließlich verstehe ich es als Teil des in mich gesetzten Vertrauens, dass ich meinen Mandanten stets verschiedene Perspektiven biete und Alternativwege aufzeige, die auf den ersten Blick nicht immer naheliegen.

Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe, stelle ich Ihnen nachfolgend gerne vor, in welchen Bereichen und mit welchen Leistungen ich Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen kann.

Individualarbeitsrecht

In Fällen des Individualarbeitsrechts (also bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern) biete ich Ihnen zunächst eine sachliche Zielanalyse an, gefolgt von einer realistischen Erfolgsprognose. Auf dieser Grundlage entwickle ich gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, welche je nach Sachlage die zunächst außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte, eine auf Langfristigkeit ausgelegte Verhandlungslösung und/oder die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte beinhalten kann.

Sollte sich ein außergerichtlicher Einigungsversuch für Sie als erfolgversprechender erweisen, begleite ich Sie in enger Beratung und wirkungsvoller Vertretung auch auf diesem Weg. Je nachdem, welche Taktik sich für Ihr persönliches Ziel als besser erweist, vertrete ich Sie anwaltlich oder halte mich in engmaschiger Beratung (einschließlich Formulierungsempfehlungen u.a.) im Hintergrund.

Zudem liegen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten oftmals tiefergehende Konflikte zugrunde. Ich biete an, diese in die Strategiefindung miteinzubeziehen. In Konfliktsituationen ist die Wahl getrennter Wege langfristig oftmals die bessere Lösung; in solchen Fällen berate und/oder vertrete ich Sie gerne bei der Verhandlung eines für Sie sicheren Aufhebungsvertrages.

Des Weiteren unterstütze ich Sie gerne mit der Prüfung oder Gestaltung von Arbeitsverträgen und entwickle mit Ihnen gemeinsam eine Strategie, wie Ihre Arbeitsbedingungen langfristig flexibel und sicher gestaltet werden können.

Betriebsverfassungsrecht

In betriebsverfassungsrechtlichen Mandaten biete ich Ihnen im ersten Schritt eine sachliche Zielanalyse an. Auf deren Grundlage kann sodann die Verhandlungsmacht realistisch analysiert und eine Verhandlungsstrategie entwickelt werden. Hierbei achte ich darauf, dass sich die themenbezogene Strategie auch in Ihre Gesamtstrategie einfügt.

In den anschließenden Verhandlungen vertrete ich Sie in enger gemeinsamer Abstimmung und unter ständiger Anpassung der Strategie. In jeder Phase der Entwicklung und Umsetzung der Strategie binde ich Sie eng ein und kläre Sie umfassend über Chancen und Risiken der weiteren möglichen Wege auf.

In Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht hingegen vertrete ich Sie unter genauer Analyse der Prozessaussichten und binde sie in jeder Lage des Verfahrens eng ein. Auch hier biete ich an, das einzelne Verfahren in Ihre Gesamtstrategie einzubetten.

Gerne berate und vertrete ich Sie umfassend rechtlich und strategisch

  • in Verhandlungen zu allen Themen der erzwingbaren und freiwilligen Mitbestimmung,
  • bei der Anfertigung, Verhandlung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen,
  • in Einigungsstellenverfahren jeder Art,
  • in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren,
  • im Falle einer Massenentlassung, Betriebsschließung oder anderen Betriebsänderung (z. B. Organisationsveränderungen),
  • in Verhandlungen über einen Interessenausgleich und/oder einen Sozialplan,
  • im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang sowie Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz,
  • in Verhandlungen über Arbeitszeiten und Arbeitszeitkonten, technischen Einrichtungen und Datenschutz,
  • bei der Entwicklung, Änderung und Verhandlung von Vergütungssystemen,
  • im Bereich des Arbeitsschutzes,
  • bei personellen Einzelmaßnahmen und Zustimmungsersetzungsverfahren,
  • bei Betriebsrats- und Aufsichtsratswahlen sowie Wahlanfechtungen,
  • im Zusammenhang mit Matrix-Organisationen,
  • in Workshops und Klausurtagungen mit dem Ziel der Ziel- und Meinungsfindung sowie der Entwicklung einer Gesamtstrategie

und vielem mehr.

Seminare

Gerne biete ich Ihnen ein Inhouse-Seminar an, welches ganz auf Ihre inhaltlichen und organisatorischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Um einen nicht nur großen, sondern auch langfristigen Lerneffekt zu erzielen, halte ich keine PowerPoint-Vorträge, sondern binde meine Teilnehmerinnen und Teilnehmer anhand von interaktiven Methoden und Lernaufgaben sowie abwechslungsreichen Praxisübungen ein. Diese Methoden sind lernpsychologisch fundiert und beruhen auf wissenschaftlichen Studien sowie jahrelangen Erfahrungen. Eine kreative Visualisierung sowie Lernspiele lockern das gemeinsame Lernen zusätzlich auf.

Inhouse-Seminare bieten zudem den Vorteil, dass ich mit Ihnen konkrete, aktuelle Anlässe aus Ihrem betrieblichen Alltag einbinden und mit Ihnen gemeinsam bearbeiten kann.

Sie werden sehen, dass Arbeitsrecht keinesfalls „trocken“ ist, wenn es nur methodisch richtig und mit Praxisbezug und Spaß am Lernen vermittelt wird.

In meinen Seminaren erhalten Sie didaktisch aufbereitete Lernunterlagen und jeweils eine dtv-Ausgabe „Arbeitsgesetze“ pro Teilnehmer/in überreicht. Die im Seminar angefertigte visuelle Darstellung und Dokumentation einschließlich der Lösungen zu den Übungen wird elektronisch angefertigt und Ihnen nach Seminarende dauerhaft zur Verfügung gestellt.

Workshops

Workshops ebenso wie Klausurtagungen bieten die seltene Gelegenheit, fernab des Arbeitsalltags und in geschütztem Rahmen gemeinsam fokussiert an aktuellen Themen und Anliegen zu arbeiten sowie eine langfristige Strategie über das Tagesgeschehen hinaus zu entwickeln. Hierbei kann es um anstehende Verhandlungen, persönliche Konflikte, kreative Lösungen für komplexe Probleme, die Entwicklung einer Gesamtstrategie u.v.m. gehen.

Gerne leite und begleite ich solche Workshops und Klausurtagungen für Sie. Je nach Ihrem Wunsch moderiere ich den Austausch und die Meinungsfindung in der Gruppe oder trage mit eigenen Lösungsvorschlägen zu einem nachhaltigen Ergebnis bei. In rechtlicher Hinsicht begleite ich die Meinungsfindung, indem ich den jeweils relevanten rechtlichen Rahmen erläutere und die Lösungsvorschläge darin einbette. Methodisch achte ich darauf, dass kreativen Gedanken Raum gegeben und alle Gruppenmitglieder eingebunden werden sowie der Fokus gewahrt bleibt. Dank kreativer Visualisierung behalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer stets den Überblick.

Die gemeinsam gefundenen Ergebnisse werden anschließend in einem übersichtlichen Protokoll dokumentiert.

Mediation & Moderation

Zweifellos, vor Gericht Recht zu bekommen oder in einer Einigungsstelle einen Spruch zum eigenen Vorteil zu erwirken, gibt ein gutes Gefühl. Und selbst wer mit seinem Anliegen scheitert, kann hieraus wichtige Lehren für künftige Strategien ziehen und wachsen.

Doch wenn es darum geht, Konflikte dauerhaft beizulegen und die Zusammenarbeit langfristig zu verbessern (sei es im Arbeitsverhältnis oder zwischen den Betriebsparteien), sind „Paragraphen“ und Gerichte oftmals nicht die richtige Adresse. Hier haben sich nach meiner Erfahrung die Mediation sowie moderierte Gespräche zwischen den Parteien als langfristig weitaus wirksamer und zufriedenstellender erwiesen.

Gerne begleite ich Sie auch auf diesem Weg – und sei es in einem ersten Versuch – als überparteilicher Moderater oder gar im Rahmen einer Mediation mit Geduld, konstruktiver Führung, Freiraum für kreative Lösungsvorschläge, Menschenkenntnis und Fingerspitzengefühl.

So erreichen Sie mich:

Rechtsanwalt
Tobias Pilot
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